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Nachlassplanung
Sie möchten selbst bestimmen, wer später von Ihrem Vermögen profitiert. Ohne passende Regelung kann die gesetzliche Erbfolge zu einem Ergebnis führen, das nicht Ihren Wünschen entspricht.
Eine Nachlassplanung beginnt mit Ihrer persönlichen Situation: Wer gehört zur Familie, welche Vermögenswerte bestehen und wen möchten Sie begünstigen? Ich prüfe, welche Folgen die gesetzliche Erbfolge hätte und wo Sie eigene Regelungen treffen können.
Zum Nachlass können Kontoguthaben, Wertschriften, Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen gehören. Gemeinsam betrachten wir, wie sich diese Werte übertragen oder aufteilen lassen. Dabei berücksichtige ich Pflichtteile, bestehende Vereinbarungen und die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Beteiligten.
Je nach Ziel kommen ein Testament, ein Erbvertrag oder eine Übertragung zu Lebzeiten infrage. Ich erläutere die Unterschiede und unterstütze Sie bei einer Gestaltung, die Ihre Wünsche klar ausdrückt. Auch die Begünstigung eines unverheirateten Partners braucht eine bewusste Regelung, da dieser kein gesetzliches Erbrecht hat.
Zur Vorsorge gehört auch die Frage, wer Ihre Angelegenheiten bei Urteilsunfähigkeit regeln soll. Ich helfe Ihnen, die Nachlassplanung mit Ihrer persönlichen Vorsorge abzustimmen. Veränderungen in der Familie oder im Vermögen sind ein guter Anlass, vorhandene Dokumente erneut zu prüfen.
Häufige Fragen zur Nachlassplanung
Wer erbt, wenn ich nichts regle?
Dann gilt die gesetzliche Erbfolge. Wer welchen Anteil erhält, hängt insbesondere davon ab, ob Sie Nachkommen, einen Ehepartner oder einen eingetragenen Partner hinterlassen und welche weiteren Verwandten leben. Ein unverheirateter Lebenspartner erbt ohne entsprechende Verfügung nicht.
Kann ich meinen unverheirateten Partner absichern?
Ja, etwa durch eine Begünstigung im Testament oder durch einen Erbvertrag. Dabei müssen Sie allfällige Pflichtteile berücksichtigen. Welche Lösung passt, hängt auch von gemeinsamen Immobilien, Ihrer übrigen Vorsorge und möglichen kantonalen Steuerfolgen ab.
Wann sollte ich meine Nachlassplanung überprüfen?
Eine Überprüfung ist besonders nach einer Heirat, Scheidung, Geburt oder einem Todesfall sinnvoll. Auch ein Immobilienkauf, grössere Schenkungen oder ein Wohnsitzwechsel können Anpassungen erfordern. So vermeiden Sie, dass ältere Regelungen nicht mehr zu Ihrer Situation passen.
Ich unterstütze Sie in St. Gallen im Schweizer Erbrecht. Mit 29 Jahren Erfahrung und ökonomischer Expertise mache ich rechtliche Möglichkeiten und ihre finanziellen Folgen für Sie verständlich.
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Was möchten Sie regeln oder klären? Schildern Sie mir Ihr Anliegen und fragen Sie einen Beratungstermin an. Gemeinsam besprechen wir den Beratungsbedarf, die nächsten Schritte und die Kosten.