Testament & Erbvertrag

Sie wissen, wem Sie etwas hinterlassen möchten, sind aber bei der Umsetzung unsicher. Formfehler oder unklare Formulierungen können Ihren letzten Willen gefährden.

Ein Testament oder Erbvertrag ermöglicht Ihnen, die gesetzliche Erbfolge innerhalb der rechtlichen Grenzen zu verändern. Sie können Erben einsetzen, einzelne Vermögenswerte als Vermächtnis zuwenden oder Vorgaben für die Teilung treffen. Ich helfe Ihnen, Ihre Vorstellungen in klare Regelungen zu übersetzen.

Welche Form passt, hängt davon ab, wie verbindlich Ihre Regelung sein soll. Ein Testament können Sie grundsätzlich einseitig ändern oder widerrufen. Ein Erbvertrag schafft vertragliche Bindungen und eignet sich beispielsweise, wenn mehrere Beteiligte eine Nachfolgelösung gemeinsam vereinbaren möchten.

Das Schweizer Recht stellt genaue Anforderungen an die Form. Ein eigenhändiges Testament müssen Sie vollständig von Hand schreiben, mit Jahr, Monat und Tag versehen und unterschreiben. Ein Erbvertrag erfordert eine öffentliche Beurkundung unter Mitwirkung von zwei Zeugen. Ich erläutere Ihnen die notwendigen Schritte und bereite die rechtliche Gestaltung vor.

Auch bestehende Dokumente verdienen einen prüfenden Blick. Ich kontrolliere Formulierungen, Pflichtteilsfragen und mögliche Widersprüche. Wenn Sie etwas ändern oder widerrufen möchten, klären wir zunächst, welche Bindungen bereits bestehen.

Häufige Fragen zu Testament und Erbvertrag

Reicht ein am Computer geschriebenes und unterschriebenes Testament?

Für ein eigenhändiges Testament reicht das nicht. Sie müssen den gesamten Text von Hand schreiben, Jahr, Monat und Tag angeben und unterschreiben. Als Alternative kommt ein öffentlich beurkundetes Testament infrage, für das eigene Formvorschriften gelten.

Ein Testament ist eine einseitige Verfügung, die Sie grundsätzlich selbst ändern oder widerrufen können. Ein Erbvertrag beruht auf einer Vereinbarung und bindet die Beteiligten im vertraglich geregelten Umfang. Änderungen oder eine Aufhebung verlangen deshalb eine Prüfung des Vertrags und der gesetzlichen Voraussetzungen.

Grundsätzlich können Sie ein neues Testament errichten und frühere Verfügungen ausdrücklich widerrufen. Dabei müssen Sie die Formvorschriften einhalten und allfällige erbvertragliche Bindungen beachten. Ein klarer Widerruf hilft, Widersprüche zwischen mehreren Dokumenten zu vermeiden.

lic. iur. Oliver Wittibschlager
lic. iur. Oliver Wittibschlager

Ich unterstütze Sie in St. Gallen im Schweizer Erbrecht. Mit 29 Jahren Erfahrung und ökonomischer Expertise mache ich rechtliche Möglichkeiten und ihre finanziellen Folgen für Sie verständlich.

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