Honorar

Sie sollen vor der Mandatserteilung wissen, wie sich das Honorar berechnet. Sprechen Sie mich deshalb bereits bei Ihrer Anfrage auf die Kosten an. Die konkrete Vergütung und den Umfang des Auftrags klären wir vor Beginn der Beratung.

Der voraussichtliche Aufwand hängt unter anderem von Ihren Unterlagen, der Vermögensstruktur, der Zahl der Beteiligten und einem möglichen Konflikt ab. Die Prüfung eines einzelnen Testaments erfordert andere Arbeitsschritte als die Vertretung in einer streitigen Erbteilung.

Welche Abrechnungsform für Ihren Auftrag infrage kommt, besprechen wir individuell. Bei einer Abrechnung nach Zeitaufwand sind der vereinbarte Stundensatz und die geleistete Arbeit massgeblich. Ein Pauschalhonorar setzt einen klar abgegrenzten Leistungsumfang und eine entsprechende Vereinbarung voraus.

Zusätzliche Kosten können etwa für eine öffentliche Beurkundung, ein Gutachten oder ein Gerichtsverfahren entstehen. In einem Prozess kann zudem eine Entschädigung an die Gegenpartei anfallen. Diese Positionen gehören in die Kostenabwägung, bevor Sie über weitere Schritte entscheiden.